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Bischofsvikar
Bischofsvikar,
 
katholische Kirche: ein vom 2. Vatikanischen Konzil geschaffenes Amt innerhalb der Diözesankurie. Der Bischofsvikar hat in seinem territorial, sachlich oder personal umschriebenen Zuständigkeitsbereich die gleiche Vollmacht wie der Generalvikar. Jeder Weihbischof muss mindestens zum Bischofsvikar bestellt werden (cc. 406 und 476-481 CIC).

Universal-Lexikon. 2012.