Blinkleuchten,
Blinker, Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugverkehr: Fahrtrichtungsanzeiger, die gelbfarbigen Leuchten zu beiden Seiten eines Kraftfahrzeugs. Sie müssen für nachfolgende oder von vorne kommende Verkehrsteilnehmer eine beabsichtigte Richtungsänderung deutlich anzeigen. Ein Blinkgeber schaltet sie paarweise auf einer Fahrzeugseite elektronisch (mittels Multivibrator) oder noch thermomagnetisch (Hitzdrahtblinkgeber) mit 90 ± 30 Impulsen pro Minute ein; er muss den Ausfall von Blinklampen bemerkbar machen. Mit der Warnblinkanlage werden alle Blinkleuchten gleichzeitig geschaltet.
Universal-Lexikon. 2012.