Akademik

entgegennehmen
annehmen; nehmen; in den Besitz kommen; beziehen; erhalten; empfangen; absahnen (umgangssprachlich); erreichen; einsacken (umgangssprachlich); bekommen; zugespielt bekommen (umgangssprachlich); in Empfang nehmen; kriegen (umgangssprachlich); aneignen; erbeuten; erlangen; ergattern (umgangssprachlich)

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ent|ge|gen|neh|men [ɛnt'ge:gn̩ne:mən], nimmt entgegen, nahm entgegen, entgegengenommen <tr.; hat:
(etwas, was einem überbracht wird) annehmen, in Empfang nehmen:
ein Geschenk, ein Paket entgegennehmen; Glückwünsche entgegennehmen (sich beglückwünschen lassen); eine Bestellung entgegennehmen (zur Kenntnis nehmen und registrieren).
Syn.: abnehmen.

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ent|ge|gen||neh|men 〈V. tr. 187; hatannehmen, in Empfang nehmen, sich geben lassen ● einen Auftrag, Brief \entgegennehmen; ich kann Ihre Beschwerde \entgegennehmen und weiterleiten, aber selbst tun kann ich für Sie nichts; nehmen Sie Bestellungen entgegen?; bitte nehmen Sie unseren verbindlichsten Dank entgegen 〈sehr förmlich〉; ich darf kein Geld \entgegennehmen

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ent|ge|gen|neh|men <st. V.; hat:
annehmen, in Empfang nehmen:
eine Sendung, Bestellung e.;
sie nahm die Glückwünsche freudig entgegen.

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ent|ge|gen|neh|men <st. V.; hat: annehmen, in Empfang nehmen: eine Sendung, Bestellung e.; er nahm die Glückwünsche freudig entgegen; Nimmt er (= der Beamte) aber Zuwendungen entgegen, um dafür von seinem Dienstweg abzuweichen, so liegt ein besonders schweres Dienstvergehen vor (Dönhoff, Ära 40).

Universal-Lexikon. 2012.