Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen,
Abkürzung BAV, 1901 gegründet (seitdem mehrere Namensänderungen), am 31. 7. 1951 neu errichtete selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, Sitz: Bonn. Aufgaben: Finanz- und Rechtsaufsicht über deutsche Versicherungsunternehmen im Inland und bei Tätigkeit in der EU (Sitzlandkontrolle); Aufsicht über die Tätigkeit von Versicherern aus Drittstaaten; Bearbeitung der Beschwerden von Versicherungsnehmern, Versicherten und Geschädigten. Am 1. 5. 2002 ist das BAV in der neu gegründeten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
Universal-Lexikon. 2012.