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Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen,
 
Abkürzung BAV, 1901 gegründet (seitdem mehrere Namensänderungen), am 31. 7. 1951 neu errichtete selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, Sitz: Bonn. Aufgaben: Finanz- und Rechtsaufsicht über deutsche Versicherungsunternehmen im Inland und bei Tätigkeit in der EU (Sitzlandkontrolle); Aufsicht über die Tätigkeit von Versicherern aus Drittstaaten; Bearbeitung der Beschwerden von Versicherungsnehmern, Versicherten und Geschädigten. Am 1. 5. 2002 ist das BAV in der neu gegründeten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.

Universal-Lexikon. 2012.