Bundespatẹntgericht,
ein 1961 auf der Grundlage von Art. 96 GG mit Sitz in München errichtetes Bundesgericht. Nach dem Patentgesetz (§§ 65 ff.) ist es zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamtes sowie über Klagen auf Nichtigerklärung oder Zurücknahme von Patenten und Erteilung von Zwangslizenzen. Es befasst sich ferner mit Gebrauchsmuster- und Markensachen. Rechtsmittelgericht ist der Bundesgerichtshof.
Universal-Lexikon. 2012.