Bundesstraßen,
für den durchgehenden Überlandverkehr bestimmte Straßen, früher als Reichsstraßen bezeichnet, die mit den Bundesautobahnen das Netz der Bundesfernstraßen bilden. Die Bundesstraßen sind nummeriert (einige wenige tragen Namen, z. B. Ruhrschnellweg: B 1, Hunsrück-Höhenstraße: B 327, 407). Sie stehen in der Regel allen Verkehrsarten zur Verfügung. Der Fahrverkehr auf den Bundesstraßen ist bevorrechtigt. Die Vorfahrt wird an jeder kreuzenden oder einmündenden Straße durch die entsprechenden positiven Vorfahrtszeichen angezeigt. Die Gesamtlänge der Bundesstraßen beträgt 41 995 km (1994). Ihr Netz wird künftig insbesondere durch Ortsumgehungen erweitert. Die Querschnitte der Bundesstraßen werden nach einheitlichen Richtlinien festgelegt. Die Fahrbahnen sind je nach der Verkehrsbelastung 7,50 m bis 2 × 7,50 m (mit Mittelstreifen) breit und werden in der Regel für eine gesetzlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km je Stunde ausgebaut. Im Gegensatz zu den Autobahnen sind die Straßenkreuzungen überwiegend niveaugleich.
Universal-Lexikon. 2012.