(sich) beugen
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er|lie|gen [ɛɐ̯'li:gn̩], erlag, erlegen <itr.; ist:a) von jmdm. besiegt werden, jmdm. unterliegen; von etwas (einem Gefühl, einer Leidenschaft o. Ä.) überwältigt werden:
der Übermacht erliegen; schlechten Einflüssen erliegen; einer Täuschung erliegen (sich täuschen); einer Verlockung erliegen (sich verlocken lassen);
☆ zum Erliegen kommen: zusammenbrechen; zum Stillstand kommen:
durch den Nebel ist der Verkehr fast vollständig zum Erliegen gekommen.
b) an etwas sterben:
er ist seinen Verletzungen erlegen.
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er|lie|gen 〈V. intr. 179; ist〉
1. unterliegen
2. besiegt werden von
3. 〈österr.〉 zur Einsicht, Kenntnisnahme öffentlich daliegen
● das Gebührenverzeichnis erliegt im Vorzimmer 〈österr.〉; einer Krankheit \erliegen daran sterben; der feindlichen Übermacht \erliegen; einer Versuchung \erliegen; etwas zum Erliegen bringen zum Stillstand bringen; zum Erliegen kommen zum Stillstand kommen (Handel, Verkehr)
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1.
a) von jmdm. besiegt werden, jmdm. unterliegen; von etw. (einem Gefühl, einer Leidenschaft o. Ä.) überwältigt werden:
einer Übermacht e.;
dem Gegner im Kampf e.;
den Versuchungen, den Verlockungen des Lebens e.;
(verblasst:) einer Täuschung e. (sich täuschen lassen);
einem Irrtum e. (sich irren);
☆ zum Erliegen kommen (zusammenbrechen; zum Stillstand kommen: der Verkehr ist zum Erliegen gekommen);
etw. zum Erliegen bringen (zusammenbrechen lassen; zum Stillstand bringen: der Frost hat die Schifffahrt zum Erliegen gebracht);
b) an etw. sterben:
einem Herzschlag e.
2. (österr.) hinterlegt sein:
beim Pförtner erliegt eine Nachricht für Sie.
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er|lie|gen <st. V.; ist [mhd. erligen, ahd. irliggen = umkommen, zu ↑liegen]: 1. a) von jmdm., etw. (einem Gefühl, einer Leidenschaft o. Ä.) besiegt werden; unterliegen: einer Übermacht e.; dem Gegner im Kampf e. (veraltend; von ihm besiegt werden); den Versuchungen, den Verlockungen des Lebens e.; (verblasst:) einer Täuschung e. (sich täuschen lassen); einem Einfluss e. (sich beeinflussen lassen); einem Irrtum e. (sich irren); *zum Erliegen kommen (zusammenbrechen; zum Stillstand kommen): der Verkehr ist im Nebel zum E. gekommen; etw. zum Erliegen bringen (zusammenbrechen lassen; zum Stillstand bringen): der Frost hat die Schifffahrt zum E. gebracht; b) an etw. sterben: einem Herzschlag e.; er ist seinen schweren Verletzungen erlegen. 2. (österr.) hinterlegt sein: beim Pförtner erliegt eine Nachricht für Sie.
Universal-Lexikon. 2012.