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aus|bor|gen ['au̮sbɔrgn̩], borgte aus, ausgeborgt <tr./itr.; hat (österr., sonst landsch.):ausleihen:
ich habe mir von ihm einen Regenschirm ausgeborgt.
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aus||bor|gen 〈V. tr.; hat; umg.〉 borgen, leihen, ausleihen, verleihen ● sich etwas \ausborgen; die Bücher sind alle ausgeborgt
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aus|bor|gen <sw. V.; hat (österr., sonst landsch.):
ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihr] ausgeborgt;
die Nachbarin hat mir ihre Leiter ausgeborgt;
er wollte sein neues Handy nicht an einen Fremden a.
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aus|bor|gen <sw. V.; hat (landsch.): a) sich ↑ausleihen (1): ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihr] ausgeborgt; Wer den Radwanderweg benützen will, kann sich problemlos und äußerst preiswert auf dem Tullner Hauptbahnhof Räder a. (Kronen-Zeitung 22. 11. 83, 44); b) ↑leihen (1): die Nachbarin hat mir ihre Leiter ausgeborgt; er wollte seine neue Platte nicht an einen Fremden a.
Universal-Lexikon. 2012.