Akademik

leihen
borgen; ausleihen; pumpen (umgangssprachlich); entlehnen; ausborgen

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lei|hen ['lai̮ən], lieh, geliehen:
1. <tr.; hat (jmdm.) zum vorübergehenden Gebrauch geben:
sie lieh mir 100 Euro, ihren Stift.
Syn.: ausborgen (landsch.), ausleihen, borgen, lassen, pumpen (ugs.), verleihen, zur Verfügung stellen.
2. <itr.; hat sich zu vorübergehendem Gebrauch geben lassen:
ich habe mir das Buch [von meinem Freund] geliehen.
Syn.: ausborgen (landsch.), ausleihen, borgen, entleihen, pumpen (ugs.).

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lei|hen 〈V. tr. 177; hat
1. jmdm. etwas \leihen borgen, vorübergehend zur Verfügung stellen
2. sich etwas von jmdm. \leihen etwas von jmdm. ausleihen, entleihen, sich zum zeitweiligen Gebrauch erbitten
● kannst du mir zehn Euro \leihen?; jmdm. sein Ohr \leihen 〈scherzh.〉 jmdm. Gehör schenken, ihn anhören; ich habe mir von ihm ein Buch geliehen; das Auto gehört nicht mir, es ist, 〈od.〉 ich habe es mir nur geliehen [<ahd. lihan „auf Borg nehmen“, selten „auf Borg geben“, got. leivan; zu idg. *liku- „zurücklassen, übrig lassen“; verwandt mit entlehnen, Lehen]

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lei|hen <st. V.; hat [mhd. līhen, ahd. līhan = (zurück-, übrig) lassen]:
1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ausleihen (2):
jmdm. ein Buch, den Staubsauger, sein Auto l.;
kannst du mir [bis morgen] zwanzig Euro l.?;
er hat ihm das Geld mit, zu 5 % Zinsen geliehen;
<auch ohne Obj.:> er leiht nicht gerne (verleiht nicht gerne etw.)
2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etw. aus dem Besitz od. dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ausleihen (1):
ich habe [mir] den Frack geliehen;
[sich] bei, von jmdm. etw. l.;
ich habe mir das Geld bei der Bank geliehen (ugs.; einen Kredit bei der Bank aufgenommen);
er war mit einem geliehenen Auto unterwegs.
3. (geh.) zuteilwerden lassen, geben, zur Verfügung stellen:
jmdm. seine Hilfe, seinen Beistand l.;
jmdm. seine Stimme l. (für ihn eintreten).

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lei|hen <st. V.; hat [mhd. līhen, ahd. līhan = (zurück-, übrig)lassen]: 1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ↑ausleihen (2): jmdm. ein Buch, den Staubsauger, sein Auto l.; kannst du mir [bis morgen] zwanzig Mark l.?; jmdm. eine größere Summe gegen eine Sicherheit l.; er hat ihm das Geld mit, zu 5 % Zinsen geliehen; <auch ohne Obj.:> er leiht nicht gerne (verleiht nicht gerne etw.); Ü der junge Nachwuchsschauspieler leiht dem Hollywoodstar seine Stimme (seine Stimme ist in der synchronisierten Fassung eines Films o. Ä. zu hören). 2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etw. aus dem Besitz od. dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ↑ausleihen (1): ich habe [mir] den Frack geliehen; [sich] bei, von jmdm. etw. l.; ich ... lieh beim alten Kreft ein Boot für zwei Stunden (Grass, Katz 168); ich habe mir das Geld bei der Bank geliehen (ugs.; einen Kredit bei der Bank aufgenommen); er war mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs. 3. (geh.) zuteil werden lassen, geben, zur Verfügung stellen: jmdm. seine Hilfe, seinen Beistand l.; wie sie (= die Sonne) ihr Licht den Planeten leihe (Th. Mann, Joseph 75); jmdm. seine Stimme l. (für ihn eintreten).

Universal-Lexikon. 2012.