Akademik

ausleihen
borgen; pumpen (umgangssprachlich); leihen; entlehnen; ausborgen; herleihen (umgangssprachlich); verborgen; verleihen

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aus|lei|hen ['au̮slai̮ən], lieh aus, ausgeliehen:
a) <tr.; hat (einen Gegenstand aus seinem Besitz) einem anderen leihweise überlassen:
er hat ihm, an ihn ein Buch ausgeliehen.
Syn.: ausborgen (österr., sonst landsch.), borgen, leihen, pumpen (ugs.), verleihen.
b) <itr.; hat sich (von jmdm.) leihen:
sie lieh [sich] bei, von ihrer Freundin ein Fahrrad aus.
Syn.: ausborgen (österr., sonst landsch.), borgen, entleihen, pumpen (ugs.).

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aus||lei|hen 〈V. tr. 177; hat
1. verleihen
2. sich etwas leihen
● ich habe mir ein neues Buch ausgeliehen; diese Bibliothek leiht Bücher aus; Geld auf Zinsen \ausleihen

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aus|lei|hen <st. V.; hat:
1. sich etw., jmdn. bei jmdm. leihen:
ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihrem Freund] ausgeliehen.
2. jmdm. etw., jmdn. leihen, borgen; etw. verleihen:
ich habe ihm/an ihn ein Buch ausgeliehen.

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aus|lei|hen <st. V.; hat: 1. sich etw., jmdn. bei jmdm. leihen: ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihrem Freund] ausgeliehen; mit einem Theaterdirektor in Wien ..., von dem er sich einen Schauspieler a. wollte (K. Mann, Mephisto 361). 2. jmdm. etw., jmdn. leihen, borgen; etw. verleihen: ich habe ihm/an ihn ein Buch ausgeliehen; der Verein hat einen Spieler ausgeliehen; Sie leihen mir auf eine Stunde Ihre Maschine aus (Gaiser, Jagd 57); dieser Film ... wird heute noch von den Bildstellen ausgeliehen (Kempowski, Immer 57); dass es nicht so einfach ist, seine Person auszuleihen (Th. Mann, Krull 286); Heute sollen sogar 40 BVG-Busfahrer an die Stadtreinigung ausgeliehen werden (Welt 24. 11. 65, 13).

Universal-Lexikon. 2012.