Chancelier
[ʃãsə'lje; französisch »Kanzler«] der, -s/-s, im königlichen Frankreich der Chef der Kanzlei, höchster Richter, vornehmster (unabsetzbarer) Würdenträger. Er verlor infolge der zunehmenden Selbstständigkeit der Parlamente an Einfluss. 1790 wurde das Amt abgeschafft (letzter Inhaber: R.-N. de Maupeou); Napoleon I. führte es 1804 als Archichancelier (Erzkanzler) wieder ein; 1814-30 und 1837-48 gab es erneut einen Chancelier Chancellerie, das Amt des Chefs der Kanzlei; heute noch als Bezeichnung des französischen Justizministeriums gebräuchlich.
Universal-Lexikon. 2012.