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Vor|sit|zen|der ['fo:ɐ̯zɪts̮əndɐ], der Vorsitzende/ein Vorsitzender; des/eines Vorsitzenden, die Vorsitzenden/zwei Vorsitzende:Person, die einen Verein, eine Partei o. Ä. leitet, in einer Gruppe als Verantwortlicher die leitende Position hat:
er ist erster, zweiter, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats; jmdn. zum Vorsitzenden wählen.
Zus.: Aufsichtratsvorsitzender, Ehrenvorsitzender, Fraktionsvorsitzender, Vorstandsvorsitzender.
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Vor|sit|zen|der, der Vorsitzende/ein Vorsitzender; des/eines Vorsitzenden, die Vorsitzenden/zwei Vorsitzende:
jmd., der in einem Verein, einer Partei o. Ä. die Führung u. Verantwortung hat od. in einer Gruppe Verantwortlicher die leitende Position hat:
der Vorsitzende des Ausschusses, des Betriebsrats, des Vereins, der Partei;
er ist erster, zweiter, stellvertretender V. des Aufsichtsrats;
einen neuen Vorsitzenden wählen;
jmdn. zum Vorsitzenden wählen.
Universal-Lexikon. 2012.