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Präsident
Staatsoberhaupt; Staatschef; Vorsitzender

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Prä|si|dent [prɛzi'dɛnt], der; -en, -en, Prä|si|den|tin [prɛzi'dɛntɪn], die; -, -nen:
a) Leiter, Vorsitzender bzw. Leiterin, Vorsitzende:
die Präsidentin der Gesellschaft; mit Präsident Möbius zusammen/(aber:) mit dem Präsidenten Möbius zusammen.
Syn.: Vorsitzende, Vorsitzender, Vorstand.
Zus.: Bundestagspräsident, Bundestagspräsidentin, Gerichtspräsident, Gerichtspräsidentin, Kirchenpräsident, Kirchenpräsidentin, Polizeipräsident, Polizeipräsidentin.
b) Oberhaupt eines Staates:
der Präsident der Vereinigten Staaten; die Präsidentin kam zu einem Staatsbesuch.
Zus.: Staatspräsident, Staatspräsidentin.

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Prä|si|dẹnt 〈m. 16
1. Vorsitzender (einer Versammlung)
2. Leiter (einer Behörde, eines Vereins)
3. republikan. Staatsoberhaupt (Bundes\Präsident, Staats\Präsident)
[<lat. praesidens, Part. Präs. von praesidere „voransitzen, vorsitzen, leiten“; zu sedere „sitzen“]

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Prä|si|dẹnt , der; -en, -en [frz. président < lat. praesidens (Gen.: praesidentis), 1. Part. von: praesidere, präsidieren]:
1. Staatsoberhaupt einer Republik:
der P. der USA.
2.
a) Vorsitzender, Leiter eines Verbandes, einer Organisation, Institution o. Ä.:
sie sprach mit dem -en, mit P. Müller;
b) für eine bestimmte Zeit gewählter Repräsentant u. leitender Verwaltungsbeamter einer Hochschule.

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Präsidẹnt
 
[französisch, zu lateinisch praesidere »vorsitzen«, »leiten«] der, -en/-en,  
 1) allgemein: Vorsitzender, Leiter (einer Behörde, Organisation oder Ähnlichen).
 
 2) Verwaltungswesen: Vorsitzender, Amtstitel in staatlichen Organen und Behörden, z. B. für das republikanische Staatsoberhaupt (Reichspräsident, Bundespräsident), für den Regierungschef (Ministerpräsident), den Vorsitzenden von Parlamenten (Bundestagspräsident), den Leiter von Gerichten (Präsident des BGH, des OLG, des Landgerichts), Verwaltungsbehörden (Regierungspräsident, Polizeipräsident) und Berufskammern (Präsident der Industrie- und Handelskammer), den Leiter von Hochschulen mit Präsidialverfassung. Der Stellvertreter eines Präsidenten heißt oft Vizepräsident.

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Prä|si|dẹnt, der; -en, -en [frz. président < lat. praesidens (Gen.: praesidentis), 1. Part. von: praesidere, ↑präsidieren]: 1. Staatsoberhaupt einer Republik: der P. der USA. 2. a) Vorsitzender, Leiter eines Verbandes, einer Organisation, Institution o. Ä.: der P. des Internationalen Olympischen Komitees, des Oberlandesgerichts; sie sprach mit dem -en, mit P. Müller; b) für eine bestimmte Zeit gewählter Repräsentant u. leitender Verwaltungsbeamter einer Hochschule.

Universal-Lexikon. 2012.