Fachschaft
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Be|rufs|ver|band 〈m. 1u〉 freier Zusammenschluss von Angehörigen eines Berufes ● der \Berufsverband der Ärzte, der Architekten
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Be|rufs|ver|band, der:
organisierter Zusammenschluss von Angehörigen eines Berufes.
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Berufsverband,
freie und unabhängige Vereinigung von Angehörigen von Berufsgruppen zur Vertretung gemeinsamer Interessen, im Unterschied zu den öffentlich-rechtlichen berufsständischen Vereinigungen. Berufsverbände sind fachlich (branchenmäßig) organisiert, z. B. in Wirtschaftsverbänden und Innungen. Sowohl fachlich als auch regional organisiert sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
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Be|rufs|ver|band, der: vgl. ↑Berufsorganisation.
Universal-Lexikon. 2012.