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Ab|sa|ge ['apza:gə], die; -, -n:1. ablehnender Bescheid /Ggs. Zusage/: er bekam eine Absage auf seine Bewerbung.
2. völliges Ablehnen, Zurückweisen:
eine Absage an totalitäre Politik.
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Ạb|sa|ge 〈f. 19〉
1. Weigerung, Ablehnung
2. Rücknahme
● beleidigende \Absage; glatte \Absage
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Ạb|sa|ge , die; -, -n:
a) Zurücknahme [eines Übereinkommens], ablehnender Bescheid:
eine A. erhalten;
b) Ablehnung, Zurückweisung:
eine klare A. an totalitäre Politik;
jmdm. eine A. erteilen.
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Absage,
Publizistik: die Schlusskundgabe der einzelnen Sendung oder einer Sendefolge (Programm) bei Hörfunk und Fernsehen.
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Ạb|sa|ge, die; -, -n: 1. a) Zurücknahme [eines Übereinkommens], ablehnender Bescheid: eine A. erhalten; die A. kam überraschend; b) Ablehnung, Zurückweisung: eine A. an totalitäre Politik. 2. (Rundf.) am Schluss einer Sendung folgende Bemerkungen des Ansagers.
Universal-Lexikon. 2012.