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Gastfreundschaft
Gastfreundlichkeit; Gastlichkeit

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Gast|freund|schaft ['gastfrɔy̮ntʃaft], die; -:
entgegenkommendes Verhalten gegenüber einem Gast (1, 3a), das in dessen freundlicher Aufnahme, Beherbergung [und der Gewährung von Schutz] zum Ausdruck kommt:
sie genoss seine Gastfreundschaft; jmds. Gastfreundschaft in Anspruch nehmen; jmdm. Gastfreundschaft gewähren.

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Gạst|freund|schaft 〈f. 20; unz.〉 Bereitschaft, Sitte, einem Fremden Herberge u. Schutz zu gewähren

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Gạst|freund|schaft , die:
jmdm. [dem Rechtsbrauch gemäß] erwiesenes Entgegenkommen, das besonders in freundlicher Aufnahme als 1Gast (1, 3 a) u. in [Schutz u.] Beherbergung besteht:
jmds. G. genießen, in Anspruch nehmen;
jmdm. G. gewähren;
ich bedanke mich für Ihre G.;
sie wurde mit großer G. aufgenommen.

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Gastfreundschaft,
 
die Sitte, Fremde aufzunehmen, zu beherbergen und ihnen Schutz zu gewähren. Bei der in früheren Zeiten herrschenden Rechtlosigkeit des Fremden war die Gastfreundschaft ein heilig gehaltener Brauch. Bei Griechen und Römern beschützte Zeus Xenios (beziehungsweise Jupiter hospitalis) den Gast. Symbol. Handlungen, z. B. Austausch von Gastgeschenken, »Symbolea«, spielten dabei eine große Rolle; ähnlich noch bei vielen Naturvölkern. Das christliche Mittelalter übte die Gastfreundschaft als religiöse Pflicht; selbst dem Feind wurden drei Tage Gastrecht gewährt.

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Gạst|freund|schaft, die: jmdm. [dem Rechtsbrauch gemäß] erwiesenes Entgegenkommen, das bes. in freundlicher Aufnahme als 1Gast (1, 3 a) u. in [Schutz u.] Beherbergung besteht: jmds. G. genießen, in Anspruch nehmen; jmdm. G. gewähren; Er fand, dass der Klub die G. gegen diese fröhlichen Ausländer etwas übertrieb (Baum, Paris 34); ich bedanke mich für Ihre G.; sie wurde mit großer G. aufgenommen.

Universal-Lexikon. 2012.