unausgewogen; einseitig; undistanziert; persönlich; subjektiv; nicht objektiv; unsachlich; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; voreingenommen; befangen
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par|tei|isch [par'tai̮ɪʃ] <Adj.>:(in einem Streitfall o. Ä.) nicht neutral, nicht objektiv; der einen oder anderen Gruppe zugeneigt:
eine parteiische Haltung; der Schiedsrichter war sehr parteiisch.
Syn.: ↑ befangen (bes. Rechtsspr.), ↑ einseitig, ↑ subjektiv, ↑ tendenziös (abwertend), ↑ voreingenommen.
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par|tei|isch 〈Adj.〉 einseitig für eine von zwei od. mehreren streitenden Parteien eingestellt, voreingenommen, befangen
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par|tei|isch <Adj.>:
einseitig für jmdn., eine Gruppe eingenommen; nicht neutral:
eine -e Haltung;
p. urteilen.
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par|tei|isch <Adj.>: einseitig für jmdn., eine Gruppe eingenommen; nicht neutral: eine -e Haltung; Parteiische Stellungnahme kann dem Institut dabei wirklich nicht vorgeworfen werden (Wochenpresse 46, 1983, 22); der Schiedsrichter war p.; p. urteilen.
Universal-Lexikon. 2012.