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sub|jek|tiv [zʊpjɛk'ti:f] <Adj.>:vom einseitigen, parteiischen Standpunkt einer Person aus gesehen; von Gefühlen, Vorurteilen, persönlichen Meinungen bestimmt:
ein subjektives Urteil über etwas abgeben; etwas subjektiv beurteilen.
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sub|jek|tiv 〈a. [′—-] Adj.〉 Ggs objektiv (2)
1. 〈Philos.〉 das Subjekt betreffend, zu ihm gehörig, auf ihm beruhend, von ihm ausgehend, ihm entsprechend, gemäß
2. persönlich, nicht sachlich, unsachlich
● ein \subjektives Urteil; etwas rein \subjektiv betrachten, beurteilen, bewerten [→ Subjekt]
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sub|jek|tiv [auch: 'zʊp… ] <Adj.> (bildungsspr.):
1. [spätlat. subiectivus, zu lat. subiectus = unter etw. liegend; untergeben, adj. 2. Part. von: subicere, ↑ Subjekt] zu einem ↑ Subjekt (1) gehörend, von einem Subjekt ausgehend, abhängig:
das -e Bewusstsein;
er ist sich s. keiner Schuld bewusst.
2. [zu ↑ Subjekt (1)] von persönlichen Gefühlen, Interessen, von Vorurteilen bestimmt; voreingenommen, befangen, unsachlich:
ein allzu -es Urteil;
etw. [zu] s. beurteilen.
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subjektiv,
1) auf ein Subjekt 2) bezogen, von ihm ausgehend, abhängig; 2) von Gefühlen, Vorurteilen bestimmt, voreingenommen, unsachlich.
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sub|jek|tiv <Adj.> [1: spätlat. subiectivus, zu lat. subiectus = unter etw. liegend; untergeben, adj. 2. Part. von: subicere, ↑Subjekt; 2: zu ↑Subjekt (1)] (bildungsspr.): 1. zu einem ↑Subjekt (1) gehörend, von einem Subjekt ausgehend, abhängig: das -e Bewusstsein; zu einem -en Ausdrucksmittel wurde die Lithographie ... im Kreis der französischen Romantiker (Bild. Kunst III, 89); er ist sich s. keiner Schuld bewusst. 2. von persönlichen Gefühlen, Interessen, von Vorurteilen bestimmt; voreingenommen, befangen, unsachlich: ein allzu -es Urteil; Subjektiv ist man in Fragen, als man heute so und morgen anders denkt (Musil, Mann 1211); etw. [zu] s. beurteilen.
Universal-Lexikon. 2012.