Dreikönigsbündnis,
am 26. 5. 1849 zwischen den Königen von Preußen, Sachsen und Hannover abgeschlossener Vertrag. Das Dreikönigsbündnis sollte auf der Grundlage der Frankfurter Reichsverfassung vom 27. 3. 1849 einen kleindeutschen Bundesstaat unter preußischer Leitung schaffen. Es blieb ohne Wirkung, da Bayern und Württemberg aus Misstrauen gegen eine preußische Hegemonie nicht beitraten. (Frankfurter Nationalversammlung)
Universal-Lexikon. 2012.