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Hegemonie
Beherrschung; Vormachtstellung; Vorherrschaft; Herrschaft

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He|ge|mo|nie 〈f. 19Vormachtstellung, Vorherrschaft, führende Rolle (eines Staates) [<grch. hegemonia; zu hegeisthai „vorangehen, führen“]

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He|ge|mo|nie, die; -, -n [griech. hēgemoni̓a, eigtl. = das Anführen]:
1. Vorherrschaft, Vormachtstellung, die ein Staat gegenüber einem od. mehreren anderen Staaten besitzt.
2. faktische Überlegenheit politischer, wirtschaftlicher o. Ä. Art:
politische, militärische H.;
die wirtschaftliche H. einer Gesellschaftsschicht.

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Hegemonie
 
[griechisch, eigentlich »das Anführen«] die, -/...'ni|en, in der internationalen Politik die Vormachtstellung eines Staates gegenüber anderen. Sie gründet sich auf die Anerkennung der politischen (ideologischen), militärischen, wirtschaftlichen und/oder kulturellen Überlegenheit eines Staates seitens anderer. Hegemonie geht über bloße Einflussnahme hinaus, endet aber unterhalb der Schwelle unmittelbarer Herrschaftsausübung. Im Gegensatz zu einem mit Gewalt erzwungenen Über- und Unterordnungsverhältnis schließt Hegemonie idealtypisch gesehen - das Moment der Freiwilligkeit und Gleichberechtigung der Partner innerhalb des Hegemoniesystems ein; der unter Hegemonie stehende Staat behält seine Souveränität und einen realen politischen Handlungsspielraum. Hegemonie kann völkerrechtlich fixiert sein. In der politischen Realität überschreitet die Hegemonie eines Staates über andere jedoch oft die Schwelle zur Herrschaft im Sinne einer Über- und Unterordnung.
 
In den zwischenstaatlichen Beziehungen gab es zu allen Zeiten hegemoniale Strukturen. Dabei kam es oft zu Kämpfen zwischen verschiedenen Mächten um die Gewinnung oder Behauptung der Hegemonie in bestimmten Regionen: z. B. zwischen Athen und Sparta (5.-4. Jahrhundert v. Chr.), zwischen Venedig und Genua (13. und 14. Jahrhundert) und zwischen den europäischen Mächten (15.-20. Jahrhundert). In der deutschen Geschichte des 18. und 19. Jahrhunderts spielte der Kampf zwischen Preußen und Österreich um die Hegemonie in Deutschland eine entscheidende Rolle. Im 20. Jahrhundert kam es - v. a. nach dem Zweiten Weltkrieg - unter ideologischem Vorzeichen zu Blockbildungen mit hegemonialen Verflechtungen. Zwischen den Blöcken und ihren Führungsmächten entwickelte sich ein Kampf um den beherrschenden Einfluss in der ganzen Welt (Ost-West-Konflikt).
 
Literatur:
 
D. Frei: Kriegsverhütung u. Friedenssicherung (Frauenfeld 1970);
 L. Dehio: Gleichgewicht oder H. (31974);
 H. Triepel: Die H. (Neuausg. 1974);
 E. Podeh: The quest for hegemony in the Arab world (Leiden 1995).
 

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He|ge|mo|nie, die; -, -n [griech. hēgemonía, eigtl. = das Anführen]: 1. Vorherrschaft, Vormachtstellung, die ein Staat gegenüber einem od. mehreren anderen Staaten besitzt: im Osten unter dem Zwang der sowjetischen H. (Fraenkel, Staat 216); Nichts aber ist schlimmer für die Europäer als eine amerikanische H. (W. Brandt, Begegnungen 154). 2. faktische Überlegenheit politischer, wirtschaftlicher o. ä. Art: kulturelle, politische, militärische H.; die wirtschaftliche H. einer Gesellschaftsschicht; Es ist dies eine Art Abmachung, mit der die USA ihre militärisch-politische H. in Europa sichern wollen (Welt 23. 1. 65, 4).

Universal-Lexikon. 2012.