Dreimonatsgeld,
1) im weiteren Sinn Einlagen bei Banken mit 90 Tagen Laufzeit oder dreimonatiger Kündigungsfrist (Termineinlagen); 2) im engeren Sinn Zentralbankguthaben, die auf dem Geldmarkt zwischen Banken zum Ausgleich von Schwankungen der Liquidität mit einer Frist von drei Monaten gehandelt werden.
Universal-Lexikon. 2012.