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Li|qui|di|tät 〈f. 20; unz.〉 Zahlungsfähigkeit, finanzielle Verfügungskraft
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Li|qui|di|tät, die; - (Wirtsch.):
1. Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
2. flüssige Mittel (wie Bargeld, Bankguthaben o. Ä.).
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Liquidität,
die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes, ihn zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwenden zu können (absolute Liquidität). Die höchste Liquidität besitzt Geld, da es als gesetzliche Zahlungsmittel jederzeit und in jeder Höhe zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt werden kann. Je nach Schwierigkeitsgrad und nach der Zeit, die für die Umwandlung eines Wirtschaftsguts in Geld benötigt wird, sowie den damit zusammenhängenden Kosten kann man unterscheiden: liquide (flüssige) Mittel erster Ordnung (Barliquidität), das sind Vermögensteile, die man unmittelbar zur Zahlung verwenden kann, wie Kassenbestand, täglich fällige Bankguthaben, Schecks, diskontierbare Wechsel; liquide Mittel zweiter Ordnung (einzugsbedingte Liquidität), das sind Vermögensteile, die man nicht direkt zur Zahlung verwenden kann, die aber bereits einen Anspruch auf kurzfristige Umwandlung in Barmittel darstellen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nicht diskontierbare Wechsel, sonstige kurzfristige Forderungen und fällige Teile langfristiger Forderungen; liquide Mittel dritter Ordnung (umsatzbedingte Liquidität), das sind Vermögensteile, die erst umgesetzt werden müssen, wie fertige Erzeugnisse; illiquide Mittel, das sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nur bei Aufgabe des Betriebs beziehungsweise durch Verpfändung flüssig gemacht werden können.
Die Liquidität eines Wirtschaftssubjektes bezeichnet zum einen die Summe seiner Vermögensgegenstände, zum anderen die Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Anforderung zu jedem Zeitpunkt und uneingeschränkt nachkommen zu können (relative Liquidität). Diese Zahlungsfähigkeit wird bestimmt durch das Verhältnis der Zahlungseingänge (einschließlich Kassenbestand) zu den Zahlungsausgängen. Kurzfristige Liquidität nennt man die Relation der verfügbaren Kassenmittel zu den fälligen Auszahlungsverpflichtungen. Langfristige oder strukturelle Liquidität bezeichnet das Verhältnis der auf lange Sicht zu erwartenden Einzahlungsströme zu den Auszahlungsströmen; sie hängt bei Unternehmen wesentlich von der Vermögens- und Kapitalstruktur ab. Kann ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet. Konkurs bedeutet für die Unternehmenseigner das Ende ihrer Verfügungsmacht und für die Gläubiger meist einen (teilweisen) Verlust ihrer Forderungen. Deshalb ist die Aufrechterhaltung der Liquidität für ein Unternehmen von besonderer Bedeutung.
Um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen (Liquiditätsanalyse, Liquiditätsmessung), werden die Vermögenswerte nach ihrer »Geldnähe« und die Verbindlichkeiten nach ihrer Fälligkeit geordnet (Liquiditätsbilanz, Liquiditätsstatus) sowie die liquiden Mittel den Verbindlichkeiten gegenübergestellt. Das Verhältnis wird in Liquiditätskennzahlen oder Kennzahlen für den Liquiditätsgrad (Deckungsgrad) ermittelt, z. B. Liquidität ersten Grades: Geldwerte und kurzfristige Forderungen × 100, dividiert durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten; Liquidität zweiten Grades: kurzfristiges Umlaufvermögen × 100, dividiert durch Verbindlichkeiten; Liquidität dritten Grades: Umlaufvermögen insgesamt × 100, dividiert durch kurzfristige Verbindlichkeiten. Diese Zahlen ergeben die Stichtagsliquidität (statische Liquidität). Dabei werden nur die Verhältnisse genau zu diesem Zeitpunkt, nicht aber unmittelbar bevorstehende Zahlungseingänge und -verpflichtungen berücksichtigt. Die statische Liquidität zu verschiedenen Zeitpunkten gibt lediglich Auskunft darüber, ob und wie sich die Liquidität verändert hat. Bei der Periodenliquidität (dynamische Liquidität) geht man über die Stichtagsbetrachtung hinaus, indem man zum Bestand an Zahlungsmitteln die Einzahlungen des zu beurteilenden Zeitabschnitts hinzurechnet und die Auszahlungen subtrahiert. (Finanzplanung)
Wie liquide ein Unternehmen ist, hängt von der Höhe und Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen ab. Diese können durch die Liquiditätspolitik, die alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft umfasst, ebenso beeinflusst werden wie die Höhe und der Zeitpunkt der zur Verfügung stehenden Einzahlungen. Den größten Beitrag zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen liefern die Einzahlungen aus dem Umsatzprozess, wobei die Überschüsse (Cash-flow) die Flexibilität erhöhen. Daneben bietet sich die Veräußerung von Vermögensgegenständen an. Da eine vorzeitige Veräußerung nur in beschränktem Umfang möglich ist, wird die Liquidität durch Fremdfinanzierung erhöht, wobei die Vermögensgegenstände als Sicherheit dienen. Für Unternehmen mit Zugang zum Kapitalmarkt kann das Liquiditätsproblem durch Emission von Wertpapieren reduziert werden.
Die Liquiditätspolitik wird umso problematischer, je unsicherer die zukünftigen Zahlungsströme sind und je schwieriger der Zugang zu den Finanzmärkten ist. Instrumente der Liquiditätspolitik sind: Liquiditätsreserven (Kassenhaltung, Kreditspielräume bei Banken), möglichst genaue Finanzplanung, die Einhaltung von Finanzierungsregeln sowie Senkung und Verzögerung von Auszahlungen und/oder Erhöhungen oder Beschleunigung von Einzahlungen. Ferner hat die Liquiditätspolitik den Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität zu lösen: Flüssige Mittel bringen in der Regel nur relativ niedrige Erträge; das Liquiditätsoptimum (die Mittel reichen genau zur Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten aus) kann nur zusammen mit dem Rentabilitätsoptimum bestimmt werden. Eine übermäßige Versorgung mit flüssigen Mitteln (Überliquidität) wirkt sich negativ auf die Rentabilität aus; Unterliquidität ist nicht identisch mit Zahlungsunfähigkeit, da die fälligen Auszahlungsverpflichtungen noch beglichen werden, allerdings verbunden mit relativ hohen Kosten.
Die Liquidität einer Volkswirtschaft ist abhängig von einer optimalen Versorgung mit Zahlungsmitteln, wobei die Notenbank die Aufgabe hat, durch geldpolitische Maßnahmen die volkswirtschaftliche Liquidität zu sichern und entsprechend den konjunkturellen Erfordernissen anzupassen, möglichst ohne das Ziel der Preisniveaustabilität zu gefährden. Eine besondere Bedeutung hat hierbei die Bankenliquidität. Bei den Kreditinstituten bezeichnet die Liquidität 1) die Fähigkeit, jederzeit die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und neue Kredite gewähren, also Zahlungsverpflichtungen eingehen zu können; 2) den Gesamtbetrag der Zentralbankguthaben der Kreditinstitute und ihre Auslandsanlagen, im engeren Sinn auch nur die von den Banken gehaltenen Bestände an Zentralbankgeld (aktuelle Liquidität oder Kassenliquidität).
Die internationale Liquidität, die Zahlungen an das Ausland ermöglicht, umfasst die Währungsreserven eines Landes sowie nicht genutzte Kreditspielräume bei internationalen Organisationen oder Banken.
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Li|qui|di|tät, die; - (Wirtsch.): 1. Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. 2. flüssige Mittel (wie Bargeld, Bankguthaben o. Ä.).
Universal-Lexikon. 2012.