Einspruchsgesetze,
in Deutschland Bundesgesetze, die im Gegensatz zu den Zustimmungsgesetzen zu ihrem In-Kraft-Treten nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, sondern gegen die der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren nur die Möglichkeit des Einspruchs hat, den der Bundestag überstimmen kann.
Universal-Lexikon. 2012.