ersuchter Richter,
der aufgrund eines Ersuchens um Rechtshilfe angegangene Richter, der in seinem Bezirk für das ersuchende auswärtige Gericht eine Amtshandlung (z. B. Beweisaufnahme) vornimmt (§§ 156 ff. GVG); zuständig ist stets das Amtsgericht.
Universal-Lexikon. 2012.