Akademik

unwiderruflich
unumkehrbar; endgültig; irreversibel

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un|wi|der|ruf|lich [ʊnvi:dɐ'ru:flɪç] <Adj.>:
endgültig feststehend; so, dass es auf keinen Fall geändert wird:
das Stück wird heute unwiderruflich zum letzten Mal gespielt; meine Entscheidung ist unwiderruflich.
Syn.: definitiv, ein für alle Mal, endgültig, unabänderlich, unumstößlich.

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un|wi|der|ruf|lich 〈a. [′——-] Adj.〉 nicht zu widerrufen, endgültig ● heute \unwiderruflich letzter Tag, letzte Vorstellung (Anschlag am Theater, am Kino); ein \unwiderrufliches Urteil; es steht \unwiderruflich fest, dass ...

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un|wi|der|ruf|lich [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
nicht zu widerrufen, endgültig feststehend:
meine Entscheidung ist u.

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un|wi|der|ruf|lich [auch: '- - - - -] <Adj.>: nicht zu widerrufen, endgültig feststehend: ein -er Entschluss; meine Entscheidung ist u.; Antje war tot, u., es gab nicht den geringsten Zweifel daran (Bastian, Brut 108).

Universal-Lexikon. 2012.