Akademik

unumstößlich
unzweifelhaft; ohne Zweifel; auf jeden Fall (umgangssprachlich); todsicher (umgangssprachlich); zweifelsohne; unter allen Umständen; wahrlich; mit Sicherheit; fraglos; sicher; unbedingt; definitiv; gewiss; mit Bestimmtheit; bestimmt; allemal (umgangssprachlich); ohne Frage; ganz bestimmt; in jedem Fall; unweigerlich

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un|um|stöß|lich [ʊn|ʊm'ʃtø:slɪç] <Adj.>:
so endgültig, dass etwas nicht mehr zu ändern ist:
das ist nun mal eine unumstößliche Tatsache; sein Vorsatz stand unumstößlich fest.
Syn.: definitiv, ein für alle Mal, endgültig, unabänderlich, unwiderruflich.

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un|um|stöß|lich 〈a. [′——] Adj.〉 nicht umzustoßen, nicht zu ändern (Tatsache, Beschluss, Gesetz)

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un|um|stöß|lich [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
nicht mehr umzustoßen, abzuändern:
eine -e Tatsache.

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un|um|stöß|lich [auch: '- - - -] <Adj.>: nicht mehr umzustoßen, abzuändern: eine -e Tatsache; Das Wichtigste war vielleicht die -e Ordnung (Kempowski, Zeit 124); in einigen Punkten jedoch war seine Anschauung u. (H. Weber, Einzug 72).

Universal-Lexikon. 2012.