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Fernmeldenetze
Fernmeldenetze,
 
Telekommunikationsnetze, Gesamtheit aller Übertragungswege für Sprach-, Text-, Bild- und Bewegtbildinformation. Man unterscheidet v. a. zwischen Fernmeldenetzen, die der Individualkommunikation dienen (Vermittlungsnetze), und solchen, die der Massenkommunikation zur Verfügung stehen und bei denen Informationen an eine Vielzahl von Teilnehmern verteilt werden (Verteilnetze, z. B. Hör- und Fernsehrundfunknetze). Zu den Fernmeldenetzen der Individualkommunikation gehören z. B. das öffentliche Fernsprechnetz und vermittelnde Breitbandnetze auf Glasfaserbasis. Das bisher analoge Fernsprechnetz wird schrittweise digitalisiert und in das ISDN überführt. Kennzeichnend für ein öffentliches Fernmeldenetz sind die Endeinrichtungen (z. B. Fernsprecher, Fernschreiber, Telefaxgeräte, Nebenstellenanlagen), die Vermittlungstechnik sowie die Übertragungs- und Linientechnik (Nachrichtenübertragung). Die Informationsübertragung in Fernmeldenetzen erfolgt drahtgebunden (Freileitung, Kabel, Wellenleiter), drahtlos (Funk-, Richtfunk-, Satellitenstrecke) oder optisch (Lichtleiter). - Seit dem Wegfall des Fernmeldemonopols zum 1. 1. 1998 werden die bis dahin öffentlichen Fernmeldenetze privatwirtschaftlich von der DIAG (Deutsche Industrieanlagen GmbH) betrieben. Die früheren Sondernetze, z. B. der Eisenbahnverwaltungen oder der Energieversorgungsunternehmen, wurden zum Teil an private Netzbetreiber veräußert, die sich als Wettbewerber bemühen, eigenständig flächendeckende Fernmeldenetze aufzubauen.

Universal-Lexikon. 2012.