Finạnzbericht,
Bericht des Bundesministers der Finanzen über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft unter Einbeziehung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (§ 31 Bundeshaushaltsordnung). Der jährlich mit jedem Haushaltsentwurf vorzulegende Finanzbericht dient besonders der Erläuterung des Haushaltsplans der Bundesregierung unter finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht und enthält darüber hinaus u. a. Ausführungen zur mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, zu Steuerrechtsänderungen, zur Steuerschätzung, zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und internationalen Organisationen.
Universal-Lexikon. 2012.