Fliegerdivision,
in den deutschen Luftstreitkräften von Ende des Ersten Weltkriegs bis 1945 Bezeichnung für einen aus mehreren gleich- oder verschiedenartigen Verbänden (Gruppe, Abteilung, Geschwader, Regiment) und selbstständigen Einheiten bestehenden Großverband zur Lösung meist taktischer Luftkriegsaufgaben. In der Bundeswehr wird die Bezeichnung Luftwaffendivision verwendet.
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Flie|ger|di|vi|si|on, die: Luftwaffendivision.
Universal-Lexikon. 2012.