Akademik

Regiment
Heeresverband; Kompanie; Bataillon; Truppenteil; Garnison; Truppeneinheit

* * *

Re|gi|mẹnt 〈n. 12
I 〈zählb.; Mil.〉 Truppeneinheit aus zwei bis vier Bataillonen unter einem Obersten od. Oberstleutnant ● ein \Regiment führen (als Kommandeur)
II 〈unz.〉 Herrschaft, Leitung ● das \Regiment führen herrschen, die Leitung haben; sie führt das \Regiment im Haus; ein mildes, strenges \Regiment führen
[<spätlat. regimentum „Leitung, Oberbefehl“; zu regere;regieren]

* * *

Re|gi|mẹnt, das; -[e]s, -e u. -er [spätlat. regimentum = Leitung, Oberbefehl, zu lat. regere, regieren]:
1. <Pl. -e> Herrschaft (1), Regierung (1), verantwortliche Führung, Leitung:
ein straffes, mildes R.;
das strenge R. des Vaters;
das R. antreten, nicht aus der Hand/den Händen geben;
Ü der Winter wich endgültig dem R. des Frühlings;
das R. führen (bestimmen, herrschen);
ein strenges o. Ä. R. führen (streng o. Ä. sein).
2. <Pl. -er> (Militär) mehrere Bataillone einer Waffengattung umfassender Verband (Abk.: Reg., Regt., Rgt.):
ein R. führen, kommandieren;
er ist jetzt bei einem anderen R., wurde zu einem anderen R. versetzt.

* * *

Regimẹnt
 
[spätlateinisch regimentum »Leitung«] das, -s,
 
 1) Plural -e, allgemein: Herrschaft, Leitung.
 
 2) Plural -er, Militärwesen: größter aus Truppenkörpern einer Waffengattung zusammengesetzter Verband, bei der Luftwaffe überwiegend als »Geschwader« bezeichnet. Das Regiment besteht in der Regel aus zwei bis vier Bataillonen (bei der Luftwaffe »Gruppen«), geführt von einem Regimentskommandeur im Rang eines Obersten (früher oft Oberstleutnants, seltener Majors).
 
Ursprünglich bezeichnete der Begriff »volles Regiment« die umfangreichen Machtbefugnisse (v. a. Recht über Leben und Tod sowie auf Ein- und Absetzung der Offiziere), mit denen der oberste Befehlshaber eines Söldnerheeres (Feldhauptmann, Feldoberst), dann jeder ein Kontingent mit mehreren Fähnlein aufstellender Oberst ausgestattet war. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts ging die Bezeichnung auf die betreffenden Truppenkörper selbst über. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts entwickelten sich die Regimente im Rahmen der allmählichen Durchgliederung der Heere zu relativ einheitlichen, in Bataillone (bei der Kavallerie in Eskadronen) unterteilte Verbände, bei der Infanterie etwa 3 000 Mann umfassend. Im Zeitalter der Napoleonischen Kriege wurden sie Teil der Divisionen. - Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Bereich der NATO die Divisionsgliederung in meist drei Regimente weitgehend durch die in Brigaden verdrängt.

* * *

Re|gi|mẹnt [regi...], das; -[e]s, -e u. -er [spätlat. regimentum = Leitung, Oberbefehl, zu lat. regere, ↑regieren]: 1. <Pl. -e> Herrschaft (1), ↑Regierung (1), verantwortliche Führung, Leitung: ein straffes, mildes R.; das geistliche, kirchliche, weltliche R.; das strenge R. des Vaters; das R. antreten, nicht aus der Hand/den Händen geben; ... zu seinen Genossen in Schwarzenberg, die dort das R. an sich gerissen hätten (Heym, Schwarzenberg 100); das Volk litt unter dem harten R. des Fürsten; Ü der Winter wich endgültig dem R. des Frühlings; *das R. führen (bestimmen, herrschen); ein strenges o. ä. R. führen (streng o. ä. sein). 2. <Pl. -er> (Milit.) mehrere Bataillone einer Waffengattung umfassender Verband (unter der Führung eines Obersten): das R. befindet sich auf dem Marsch, liegt in Garnison; ein R. führen, kommandieren; er ist jetzt bei einem anderen R., wurde zu einem anderen R. versetzt; Ü überall stehen Töpfe mit Speiseresten, -er (scherzh.; eine große Menge) von Tassen (Fallada, Mann 80); Abk.: R., Reg., Regt., Rgt.

Universal-Lexikon. 2012.