Kolonne; Schar; Verband; Gruppe; Kommando; Geschwader; Rotte; Referat; Sektion; Division; Gebiet; Ressort; Bereich
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Ab|tei|lung [ap'tai̮lʊŋ], die; -, -en:1. relativ selbstständiger Teil einer größeren Organisationseinheit (Unternehmen, Warenhaus, Bank, Behörde, Krankenhaus, Museum u. a.):
die chirurgische Abteilung; Abteilung für Haushaltswaren.
Zus.: Kreditabteilung, Möbelabteilung.
2. (Militär) geschlossene Gruppe von Soldaten o. Ä.:
marschierende Abteilungen.
Zus.: Panzerabteilung, Vorausabteilung.
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Ạb|tei|lung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 das Abteilen, Abtrennung, Loslösung, Zerlegung
II 〈[-′—] zählb.; Abk.: Abt.〉
1. Abschnitt, Teil eines gegliederten Ganzen
2. Einteilungsmerkmal der systemat. Biologie, zwischen Gruppe u. Klasse angeordnet
3. 〈Geol.〉 Teil einer Formation
4. 〈Mil.〉 Einheit von 2 bis 4 Kompanien od. Batterien
5. Teil eines Betriebes, einer Organisation mit bestimmtem Aufgabengebiet
6. 〈Forstw.〉 Teil eines Waldes
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Ab|tei|lung, die; -, -en:
1. ['apta̮ilʊŋ ]
a) das Abteilen;
b) abgeteilte Stelle, abgeteilter Raum:
in der hinteren A. des Raums.
2. [ap'ta̮ilʊŋ ]
a) (Militär) geschlossene Gruppe von Soldaten u. Ä.;
b) (Militär) dem Bataillon entsprechender Verband bei bestimmten Einheiten (bis 1945);
c) relativ selbstständiger Teil einer größeren Organisationseinheit (Unternehmen, Warenhaus, Krankenhaus u. a.) (Abk.: Abt.):
die chirurgische A.;
A. für Haushaltswaren;
d) (Geol.) nächstfolgende Untergliederung einer Formation;
e) (Forstwirtsch.) Gliederung eines Reviers.
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Abteilung,
1) Betriebswirtschaft: dauerhafte Zusammenfassung von mehreren Ausführungsstellen des gleichen Aufgabenbereichs unter Hinzufügung einer weisungsbefugten Stelle (Leitungsstelle, Instanz), deren Inhaber, der Abteilungsleiter, auch die Koordination des gesamten Aufgabenkomplexes übernimmt. Nach dem vorherrschenden Zentralisationsprinzip lassen sich verrichtungs-, objekt- und raumzentralisierte Abteilungsbildungen unterscheiden und in reiner oder gemischter Form realisieren.
2) Biologie: Divisio, höhere taxonomische Einheit im biologischen System. Eine Abteilung gliedert sich in mehrere Unterabteilungen oder Stämme, mehrere Abteilungen bilden ein Unterreich oder ein Reich.
3) Forstwirtschaft: rd. 10-30 ha große, zum Zweck der Verwaltung und Bewirtschaftung abgegrenzte Waldfläche (Wirtschaftsfigur); sie entspricht dem regionalen Jagen oder Distrikt.
4) Geologie: Unterabschnitt eines stratigraphischen Systems; seine Bildungszeit wird als Epoche bezeichnet.
5) Militärwesen: allgemein eine von der Grundgliederung (Gruppe, Zug u. a.) abweichende und vorübergehende Zusammenfassung einer kleineren Anzahl von Soldaten zu einem bestimmten Dienst; bis 1945 bei der Artillerie und Flakartillerie, den Aufklärungs-, Panzer-, Nachrichtentruppen u. a., heute bei den Fernmelderegimentern der Bundesluftwaffe und den Heeresfliegerregimentern ein dem Bataillon entsprechender Truppenverband.
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Ab|tei|lung, die; -, -en: 1. ['aptailʊŋ] a) das Abteilen; b) abgeteilte Stelle, abgeteilter Raum: Ich setzte mich an einen der ... Tische in der rückwärtigen A. des Ladens (Roth, Beichte 152). 2. [ap'tailʊŋ, österr.: 'apt...] a) (Milit.) geschlossene Gruppe von Soldaten u. Ä.; b) (Milit.) dem Bataillon entsprechender Verband bei bestimmten Einheiten (bis 1945); c) relativ selbstständiger Teil einer größeren Organisationseinheit (Unternehmen, Warenhaus, Krankenhaus u. a.): die chirurgische A.; A. für Haushaltswaren; Abk.: Abt.; d) (Geol.) nächstfolgende Untergliederung einer Formation; e) (Forstw.) Gliederung eines Reviers.
Universal-Lexikon. 2012.