Fürstenlehen,
das an einen Reichsfürsten gegebene Reichslehen, wobei nach dem bei der Verleihung verwendeten Symbol die weltlichen Lehen als Fahnlehen und die geistlichen als Zepterlehen bezeichnet wurden. Die Fürstenlehen wurden dem Lehnsträger vom Lehnsherrn unmittelbar übergeben und daher auch (seit dem 16. Jahrhundert) als Thronlehen bezeichnet, im Unterschied zum vom Reichshofrat verliehenen Hofratslehen.
Universal-Lexikon. 2012.