Gefangenenseelsorge,
Gefängnisseelsorge, spezifische, rechtlich geregelte Form der religiösen Betreuung von Gefangenen im Strafvollzug. Religiöse Schriften und Gegenstände des religiösen Gebrauchs sind dem Gefangenen zu belassen. Er hat das Recht zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen.
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Ge|fạn|ge|nen|seel|sor|ge, die: Seelsorge an Gefangenen in Strafanstalten.
Universal-Lexikon. 2012.