Gemeinschaftswerbung,
gemeinsame Werbeaktivitäten selbstständiger Betriebe gleicher oder verschiedener Wirtschaftsstufen, die im Gegensatz zur Sammelwerbung (mit namentlicher Nennung der Werbetreibenden) anonym (Interessengemeinschaft) erfolgen und sich in der Regel auf eine Produktgattung beziehen. Gemeinschaftswerbung wird besonders bei Produkten betrieben, die keine großen Möglichkeiten zur sonstigen Differenzierung bieten (z. B. landwirtschaftliche Produkte, Grundstoffe, Verarbeitungsmaterialien).
* * *
Ge|mein|schafts|wer|bung, die: von einer ganzen [Industrie]branche betriebene Werbung für ein Produkt ohne Nennung einer bestimmten Firma od. Marke.
Universal-Lexikon. 2012.