General|inspekteur der Bundeswehr
[-tør-], höchster militärischer Repräsentant der Streitkräfte Deutschlands; militärischer Berater des Bundesministers der Verteidigung und der Bundesregierung; Vorsitzender des Militärischen Führungsrates; Vertreter der Bundeswehr in höchsten militärischen Gremien, v. a. im Militärausschuss der NATO, in der Position eines Chefs des Stabes der Gesamtstreitkräfte. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist im Rahmen seiner vom Bundesminister der Verteidigung erteilten Aufgabe »Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung/Bundeswehrplanung« als ministerielle Instanz gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte und dem Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens weisungsbefugt. Arbeitsstab des Generalinspekteurs der Bundeswehr ist der »Führungsstab der Streitkräfte«; dieser bearbeitet militärische Aufgaben, die die Streitkräfte in ihrer Gesamtheit betreffen.
Universal-Lexikon. 2012.