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Streitkräfte,
die bewaffneten Verbände eines Staates oder Bündnisses. Sie gliedern sich meist in die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, auch Land-, Luft- und Seestreitkräfte genannt. - Art. 43 des I. Zusatzprotokolls vom 10. 6. 1977 zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen vom 12. 8. 1949 (Genfer Vereinbarungen) definiert als Streitkräfte einer Konfliktpartei »die Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist, und einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das u. a. die Einhaltung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts gewährleistet«, und berechtigt die Angehörigen der Streitkräfte, in internationalen bewaffneten Konflikten unmittelbar an Kampfhandlungen teilzunehmen (Kombattant).
Universal-Lexikon. 2012.