gesetzliches Zahlungsmittel,
Geld, mit dem Verpflichtungen rechtswirksam erfüllt werden können und für das beschränkter (Scheidemünzen) oder unbeschränkter (Banknoten) Annahmezwang besteht. Auf fremde Währung lautendes Geld zählt im Inland, obwohl es Zahlungsmittelfunktion haben kann, nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln.
Universal-Lexikon. 2012.