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Wäh|rung ['vɛ:rʊŋ], die; -, -en:in einem oder mehreren Ländern als gesetzliches Zahlungsmittel geltendes Geld:
die französische, europäische Währung; die Währung der Schweiz.
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Wah|rung 〈f.; -; unz.〉 das Wahren, Erhaltung, Aufrechterhaltung ● zur \Wahrung seiner Interessen um seine Interessen zu wahren
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Wah|rung, die; - [mhd. warunge]:
zur W. des Allgemeinguts verpflichtet sein.
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Währung
[mittelhochdeutsch werunge, ursprünglich »Gewährleistung« (für Gewicht und Feinheit der Münzen), zu wer(e)n »zahlen«, »gewährleisten«, »bürgen«], im weiteren Sinn die gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines Landes (Geldordnung, Geldverfassung), besonders die Festlegung des Münzsystems, die Bestimmung der mit Annahmezwang ausgestatteten gesetzlichen Zahlungsmittel und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber den ausländischen Währungen (Währungsparität, Wechselkurs); im engeren Sinn die Geldeinheit, das gesetzliche Zahlungsmittel, wobei man im internationalen Verkehr die einzelnen nationalen Währungen (Valuten, Währungseinheiten) nach dem Namen der Geldeinheit (z. B. Mark-, Dollarwährung) und nach ihrem Geltungsbereich (z. B. Ägyptischer, Türkischer Pfund) unterscheidet.
Als Währungspolitik bezeichnet man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die auf die optimale Gestaltung der Währung und des Währungsgeschehens eines Landes (nationale Währungspolitik) sowie das Miteinander der Währungen verschiedener Länder gerichtet sind (internationale Währungspolitik). Ein oder auch mehrere Länder mit einheitlicher Währung bilden dabei ein Währungsgebiet (Währungsunion). Im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde am 1. 1. 1999 der Euro als neue Währung eingeführt. Das Währungsgebiet des Euro umfasst zunächst elf Staaten.
Zwei währungspolitische Bereiche sind zu unterscheiden. Bei der institutionierenden Währungspolitik handelt es sich um die Gestaltung auf lange Sicht; sie schafft den Rahmen oder die »Datenkonstellation« für das Währungsgeschehen. In diesem Rahmen muss die funktionelle Währungspolitik ihre laufenden Aufgaben erfüllen. Dabei geht es sowohl um die innere, nationale Stabilität (Aufrechterhaltung der inländischen Kaufkraft) als auch um die äußere, internationale Stabilität des Geldwerts (Aufrechterhaltung der Parität bei festen Wechselkursen beziehungsweise der Kaufkraft der inländischen Währung im Ausland bei flexiblen Wechselkursen). Die auf das Inland ausgerichteten währungspolitischen Maßnahmen werden auch als Geldpolitik bezeichnet, während Währungspolitik auf die Gestaltung der Währungsbeziehungen mit dem Ausland und die Sicherung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts begrenzt wird. In einem System fester Wechselkurse, d. h. bei Stabilität der internationalen Wertrelationen der nationalen Geldeinheiten, müssen die nationalen Geldwerte stabil bleiben oder sich international parallel verändern. Ist das nicht der Fall, sind Spannungen und Verzerrungen unvermeidlich, die erfahrungsgemäß Paritätsveränderungen zur Folge haben (Auf- oder Abwertung). Häufig wird für ein System flexibler Wechselkurse plädiert, das der nationalen Konjunkturpolitik erlauben soll, den inneren Geldwert unbeeinflusst von Entwicklungen in anderen Ländern weitgehend stabil zu halten. Nachteilig ist dabei u. a. die Unsicherheit im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
Träger der nationalen Währungspolitik ist v. a. die Notenbank. Die Stabilität des inneren und äußeren Geldwerts ist jedoch vom Zusammenspiel aller die Volkswirtschaft beeinflussenden Instanzen abhängig. Daher kommt in diesem Zusammenhang auch der Finanz-, Konjunktur-, Stabilitäts-, Einkommens-, Außenwirtschafts-, Struktur- und Wachstumspolitik Bedeutung zu. Die Geldwertstabilität kann z. B. durch übermäßige Kreditaufnahme der öffentlichen Hand oder wirtschaftslähmende Steuerbelastung ebenso gefährdet werden wie durch protektionistische Maßnahmen, die den internationalen Warenaustausch behindern, oder durch eine wettbewerbsfeindliche Wirtschaftspolitik (z. B. durch Subventionen oder Schutzzölle), die zu Preis- und Rentabilitätsverzerrungen führt und damit zumindest zum Teil die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrien auf dem Weltmarkt beeinträchtigt.
Träger der internationalen Währungspolitik sind u. a. der Internationale Währungsfonds, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Europäischen Gemeinschaften mit dem Europäischen Währungssystem beziehungsweise das Europäische System der Zentralbanken (Europäische Zentralbank). Die währungspolitische Willensbildung in diesen Institutionen wird durch Vertreter der nationalen Notenbanken und Regierungen geprägt. Ziele sind eine Stärkung der Einflussnahme dieser Institutionen sowohl auf die Rahmenbedingungen der nationalen und internationalen Währungspolitik als auch die laufende Währungspolitik der nationalen Regierung und Notenbanken sowie eine Abstimmung der währungs- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
Hinsichtlich der Orientierung kann eine Währungspolitik rein national sein bei vollkommener Kontrolle der grenzüberschreitenden Geldbewegungen (Devisenbewirtschaftung, Valutamonopol). Bei freier Konvertibilität der Währung muss sich die Währungspolitik national wie international orientieren. Ebenso ist der Wirkungsbereich der nationalen Währungspolitik nicht auf das Inland beschränkt; über zahlreiche Mechanismen (Außenwirtschaft, Zahlungsbilanz) und Interdependenzen (z. B. internationale Kapitalbewegungen) wirkt sie international und ist so immer auch internationale Währungspolitik.
Währungssysteme
Die bestehende Regelung des Währungswesens eines Landes und das sich in diesem Rahmen vollziehende Währungsgeschehen bezeichnet man als nationales Währungssystem (Währungsordnung), die internationale Regelungen und das Zusammenspiel der verschiedenen nationalen Währungen als internationales Währungssystem (Währungsordnung). Wesentliches Element eines Währungssystems ist die Währungsart. Dabei wird unterschieden zwischen an ein bestimmtes Medium gebundenen Währungen und ungebundenen, freien Währungen. Bei gebundenen Währungen ist die Währung an ein bestimmtes Währungsmetall, einen Waren- oder Währungskorb gebunden. Metallwährungen können sich auf ein Metall (Gold oder Silber) beschränken (Monometallismus) oder zwei Metalle gleichberechtigt nebeneinander anerkennen (Bimetallismus). Bei der Parallelwährung kann das gesetzliche Zahlungsmittel in Gold und Silber geprägt werden, ohne dass das Wertverhältnis beider zueinander fixiert wäre, bei der Doppelwährung dagegen ist das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber festgelegt, bei der hinkenden Währung wird es durch künstliche Verknappung des nicht ausprägbaren Metalls fixiert. Neben den Metallwährungen (Goldwährung, Silberwährung) gibt es Korbwährungen, bei denen der Wert einer Währungseinheit entweder über einen Warenkorb (Warenreservewährung) oder einen Währungskorb festgelegt ist. V. a. bei den Metallwährungen wird die Stabilität des Geldwerts durch die Bindung an ein wertbeständiges Gut garantiert und geregelt; der Notenbank kommt dabei nur die Aufgabe zu, durch Käufe und Verkäufe des Währungsmediums am Markt dafür zu sorgen, dass der Geldwert stabil bleibt.
Als freie Währung werden die heute üblichen Papierwährungen bezeichnet. Diese Währungsart besteht aus Banknoten (Papiergeld) und Scheidemünzen. Zentraler Bestandteil freier Währungen ist inzwischen auch das Buch- oder Giralgeld. Freie Währungen verzichten auf die Bindung an ein Medium und besitzen daher weder Einlösungspflicht noch ein festes Wertverhältnis. Bei ihnen reguliert die Notenbank Geldumlauf und Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, Preisniveaustabilität zu sichern (insofern manipulierte Währung); sie sorgt auch für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland. Der Inflationsgefahr einer übermäßigen Geldschöpfung bei freier Währung versucht man etwa mit der Vorgabe, die Geldmenge jährlich nur um einen bestimmten Prozentsatz wachsen zu lassen (Geldmengenziel), zu begegnen. Zweifelhaft und überholt erscheinen Versuche, Inflation durch Bindung des Geldwertes an einen Preisindex (Indexwährung) zu vermeiden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Deutsche Mark · Dollar · Geld · Inflation · Währungsreform · Währungsreserven · Weltwirtschaft
Geld- u. W.-Politik in der Bundesrep. Dtl., hg. v. W. Ehrlicher u. a. (1982);
O. Issing: Internat. W.-Politik, in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 8 (Neuausg. 1988);
H. H. Lechner: W.-Politik (1988);
H. Adebahr: W.-Theorie u. W.-Politik (21990);
H. J. Hahn: W.-Recht (1990);
L. Köllner: Chronik der dt. W.-Politik 1871-1991 (21991);
W. der Welt, hg. v. M. A. Denzel u. a., auf zahlr. Bde. ber. (1991 ff.);
H. H. Glismann u. a.: Außenhandels- u. W.-Politik (41992);
K. M. Barfuß: Geld u. W. (51993);
R. Pohl: Geld u. W. (1993);
H. Siebert: Außenwirtschaft (61994);
M. Willms: Internat. W.-Politik (21995);
A. Heise: Grundlagen der europ. W.-Integration (1997).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Europäische Währungsunion: Grundzüge
Währung: Optimale Währungsräume
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Wah|rung, die; - [mhd. warunge]: a) das Wahren (a): Eine derart auf die Spitze getriebene W. der Distanz ergab eine Unverbindlichkeit, welche ... (A. Kolb, Daphne 94); dass der Informant auf die W. des Redaktionsgeheimnisses vertrauen kann (NJW 19, 1984, 1133); b) das Wahren (b): Auch bin ich bereit - im Interesse unseres häuslichen Friedens und in W. meines Ansehens anzunehmen, dass ... (Kirst, Aufruhr 135); zur W. des Allgemeinguts verpflichtet sein.
Universal-Lexikon. 2012.