gewerbliche Arbeitnehmer,
im weiteren Sinn gruppenspezifische Bezeichnung für unselbstständig Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft (Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe) im Unterschied zu Angestellten, Arbeitern und Beamten im Staatsdienst; im engeren Sinn Arbeitnehmer, die in einem der Gewerbeordnung (GewO) unterliegenden gewerblichen Unternehmen als Gesellen, Gehilfen, Auszubildende, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter oder in ähnlichen Stellung beschäftigt sind. Titel VII der GewO enthält eine Reihe Schutzvorschriften für gewerbliche Arbeitnehmer sowie Vorgaben für den Inhalt von Arbeitsverträgen.
Universal-Lexikon. 2012.