Staats|dienst 〈m. 1〉 beruflich od. pflichtgemäß dem Staat geleisteter Dienst, Dienst als Staatsbeamter ● in den \Staatsdienst eintreten; im \Staatsdienst stehen
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Staats|dienst, der:
berufliche Tätigkeit als Staatsbeamter, -angestellter o. Ä.:
im S. [tätig] sein;
in den S. übernommen werden.
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Staatsdienst,
der berufs- oder pflichtmäßig dem Staat oder öffentlichen Körperschaften geleistete Dienst; Beschäftigung im Beamtenverhältnis oder im Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes, Militärdienst (Wehrdienst) aufgrund freiwilligen Eintritts oder allgemeiner Wehrpflicht.
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Staats|dienst, der: berufliche Tätigkeit als Staatsbeamter, -angestellter o. Ä.: im S. [tätig] sein; in den S. übernommen werden.
Universal-Lexikon. 2012.