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Ge|gen|schlag 〈m. 1u〉 Schlag gegen einen bereits geführten Schlag ● einen \Gegenschlag führen; zum \Gegenschlag ausholen
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Ge|gen|schlag, der:
1. Schlag in Vergeltung eines Schlags:
er holte zu einem kräftigen G. aus.
2. als Reaktion auf eine gegnerische Aktion ergriffene, gegen den Gegner gerichtete Maßnahme:
die Polizei bereitet einen G. gegen die verbotene Organisation vor;
der Feind setzt zum G. an.
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Ge|gen|schlag, der: 1. Schlag in Vergeltung eines Schlags: er holte zu einem kräftigen G. aus. 2. [durchgreifende] Maßnahme gegen etw. (als Antwort, Reaktion auf etw.): die Polizei bereitet einen G. gegen die verbotene Organisation vor; der Feind setzt zum G. an; Bisher beruht die Abschreckung zwischen West und Ost auf der Fähigkeit der anderen Seite zur Vergeltung, zum atomaren G. (Spiegel 15, 1984, 22); (Sport:) der konzentrierte G. unserer Mannschaft (ihr Angriff nach dem abgewehrten Angriff des Gegners) brachte die Führung.
Universal-Lexikon. 2012.