Hochkommissar,
Hoher Kommissar, englisch High Commissioner ['haɪ kə'mɪʃnə], französisch Haut Commissaire [okɔmi'sɛːr],
1) Vertreter der Kolonialmacht in einem politisch abhängigen (völkerrechtlich häufig unabhängigen) Gebiet (z. B. Protektorat).
2) Leiter der diplomatischen Vertretung zwischen Ländern des Commonwealth of Nations (mit Botschafterrang; von Regierung zu Regierung ernannt).
}3) ) Mitglied der Alliierten Hohen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland (1949-55); 2) Leiter der Sowjetischen Kontrollkommission in der DDR (1949-53) sowie der aus ihr hervorgegangenen Hohen Kommission (1953-55).
4) Organ des Völkerbunds (Danzig 2) und der Vereinten Nationen (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen).
Universal-Lexikon. 2012.