Akademik

rehabilitieren
wiederherstellen

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re|ha|bi|li|tie|ren [rehabili'ti:rən] <tr.; hat:
jmds. guten Ruf, Ehre, Ansehen wiederherstellen:
einen Politiker vor der Öffentlichkeit rehabilitieren; nach der Gerichtsverhandlung war er rehabilitiert; glücklicherweise konnte ich mich rehabilitieren.
Syn.: entlasten.

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re|ha|bi|li|tie|ren 〈V.〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. \rehabilitieren
1. jmdn. in seine früheren Rechte, in seinen früheren Stand wiedereinsetzen
2. jmds. Ansehen wiederherstellen
3. jmdn. (nach Krankheit, Unfall o. Ä.) wieder ins gesellschaftliche Leben zurückführen
II 〈V. refl.〉 sich \rehabilitieren sich rechtfertigen u. seinen Ruf wiederherstellen
[<lat. re „wieder“ + habilitieren]

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re|ha|bi|li|tie|ren <sw. V.; hat:
1. [frz. réhabiliter < mlat. rehabilitare = in den früheren Stand, in die früheren Rechte wieder einsetzen] jmds. od. sein eigenes [soziales] Ansehen wiederherstellen, jmdn. in frühere [Ehren]rechte wieder einsetzen:
einen Politiker [vor der Öffentlichkeit] r.;
jmdn. durch Wiederaufnahme des Verfahrens r.;
durch ihren Sieg konnte sich die Mannschaft wieder r.
2. [engl. to rehabilitate] durch Maßnahmen der Rehabilitation (1) in das berufliche u. gesellschaftliche Leben [wieder] eingliedern:
einen Unfallgeschädigten, Querschnittgelähmten r.

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rehabilitieren
 
[französisch, von mittellateinisch rehabilitare »in den früheren Stand, die früheren Rechte wieder einsetzen«], 1) das soziale Ansehen wiederherstellen, in frühere Rechte wieder einsetzen; 2) durch Maßnahmen der Rehabilitation wieder ins berufliche und gesellschaftliche Leben eingliedern.

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re|ha|bi|li|tie|ren <sw. V.; hat [1: frz. réhabiliter < mlat. rehabilitare = in den früheren Stand, in die früheren Rechte wieder einsetzen; 2: engl. to rehabilitate]: 1. jmds. od. sein eigenes [soziales] Ansehen wiederherstellen, jmdn. in frühere [Ehren]rechte wieder einsetzen: einen Politiker, Funktionär [vor der Öffentlichkeit] r.; jmdn. durch Wiederaufnahme des Verfahrens r.; durch ihren Sieg konnte sich die Mannschaft wieder r.; Ü die philosophischen Anstrengungen, ... das moderne Naturrecht, in welcher Form auch immer, zu r. (Habermas, Spätkapitalismus 137). 2. durch Maßnahmen der ↑Rehabilitation (1) in das berufliche u. gesellschaftliche Leben [wieder] eingliedern: einen Unfallgeschädigten, Querschnittgelähmten r.

Universal-Lexikon. 2012.