Akademik

Grundpreis
Grụnd|preis 〈m. 1Preis ohne Aufschläge

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Grụnd|preis, der:
Preis (1), zu dem in der Regel noch bestimmte Aufschläge hinzukommen.

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Grundpreis,
 
Preis, der im Rahmen der Agrarmarktordnungen der EG für Schweinefleisch sowie für bestimmte Obst- und Gemüsearten festgelegt wird. Wenn der Marktpreis den Grundpreis um einen bestimmten Prozentsatz unterschreitet, wird zu Ankaufpreisen interveniert, die in einem bestimmten Verhältnis zu dem entsprechenden Grundpreis stehen.

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Grụnd|preis, der: Preis (1), zu dem in der Regel noch bestimmte Aufschläge hinzukommen.

Universal-Lexikon. 2012.