Grụnd|preis 〈m. 1〉 Preis ohne Aufschläge
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Grụnd|preis, der:
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Grundpreis,
Preis, der im Rahmen der Agrarmarktordnungen der EG für Schweinefleisch sowie für bestimmte Obst- und Gemüsearten festgelegt wird. Wenn der Marktpreis den Grundpreis um einen bestimmten Prozentsatz unterschreitet, wird zu Ankaufpreisen interveniert, die in einem bestimmten Verhältnis zu dem entsprechenden Grundpreis stehen.
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Grụnd|preis, der: ↑Preis (1), zu dem in der Regel noch bestimmte Aufschläge hinzukommen.
Universal-Lexikon. 2012.