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ört|lich ['œrtlɪç] <Adj.>:1. nur eine bestimmte, eng umschriebene Stelle betreffend:
jmdn. örtlich betäuben.
Syn.: ↑ lokal.
2. den jeweiligen Ort (mit seinen besonderen Gegebenheiten) betreffend:
die örtlichen Verhältnisse, Besonderheiten berücksichtigen.
Syn.: ↑ lokal.
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ọ̈rt|lich 〈Adj.〉
1. einen Ort betreffend, zu ihm gehörend
2. auf einen Ort begrenzt, in der Ausdehnung beschränkt
3. nur wenig verbreitet
● \örtliche Betäubung; die \örtlichen Verhältnisse; \örtlich fällt Regen; das ist \örtlich verschieden
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ọ̈rt|lich <Adj>:
1. auf eine bestimmte Stelle beschränkt, begrenzt:
-e (Med.; auf eine bestimmte Stelle beschränkte) Betäubung.
-e Besonderheiten;
ö. begrenzte Kämpfe;
das ist ö. (in den einzelnen Orten) verschieden.
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ọ̈rt|lich <Adj>: 1. auf eine bestimmte Stelle beschränkt, begrenzt: -e (Med.; auf eine bestimmte Stelle beschränkte) Betäubung. 2. nur einen bestimmten 1↑Ort (2) betreffend; nur in einem bestimmten 1↑Ort (2): -e Besonderheiten; im Foyer des Museums ..., wo sich eine Ausstellung über die -e Partisanenbewegung befindet (Berger, Augenblick 114); Es kommt nicht mehr aus weit entfernten Brunnen und anderen Landschaften, sondern aus der -en Trinkwasserleitung (Tag & Nacht 2, 1997, 10); Nachdem im zwölften Jahrhundert die ersten mechanischen Uhren gefertigt wurden, setzten die -en Obrigkeiten die Zeit fest (natur 4, 1991, 101); ö. begrenzte Kämpfe; das ist ö. (in den einzelnen Orten) verschieden.
Universal-Lexikon. 2012.