Jugendschutzsachen,
Strafsachen, die Straftaten Erwachsener an Kindern oder Jugendlichen oder Verstöße gegen Jugendschutz- oder Jugenderziehungsvorschriften zum Gegenstand haben, z. B. Sexualdelikte an Kindern, Verletzung von Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Für Jugendschutzsachen sind neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte (Jugendstrafrecht) zuständig, v. a. dann, wenn Kinder und Jugendliche als Zeugen vernommen werden müssen (§§ 26, 74 b Gerichtsverfassungsgesetz).
Universal-Lexikon. 2012.