Kassenhaltung,
Geldhaltung, Wirtschaftstheorie: die Bereitschaft von Wirtschaftssubjekten, einen bestimmten Betrag an Kasse (Geld) zu halten. Letztlich ist Kassenhaltung das Ergebnis von Unsicherheit über mögliche wirtschaftliche Transaktionen: Private Haushalte und Unternehmen sind über Zeitpunkt und Umfang künftiger Käufe und Zahlungsverpflichtungen zum Teil unsicher; sie müssen damit rechnen, dass ihren Auszahlungen nicht stets gleich hohe Einzahlungen gegenüberstehen; auch ist die Möglichkeit, Zahlungsverpflichtungen durch Kreditaufnahme oder Verwendung anderer Vermögensbestandteile nachzukommen, in der Regel unsicher. Nur durch und in Höhe der Kassenhaltung sind die Wirtschaftssubjekte jederzeit zahlungsfähig (»Vorsichtskasse«); mithin befriedigt Kassenhaltung das Bedürfnis, liquide zu sein, d. h. sich bietende Kaufgelegenheiten wahrnehmen und Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können (»Transaktionskasse«). Kassenhaltung wird auch betrieben, um künftig günstigere Anlagemöglichkeiten wahrnehmen zu können (»Spekulationskasse«).
Dem Vorteil der Kassenhaltung, jederzeit Liquidität zu gewährleisten und vor nominalen Vermögenswertänderungen zu schützen, stehen Kosten gegenüber: Durch die Haltung von üblicherweise unverzinslicher Kasse entgehen Zinserträge, die eine alternative Form der Vermögenshaltung (z. B. Wertpapiere, verzinsliche Bankeinlagen) erbringen würde. Die Entscheidung über die Höhe der Kassenhaltung ist somit ein Abwägungsproblem zwischen Vorteilen und Kosten.
Universal-Lexikon. 2012.