Kleinsiedlung,
Stadtrandsiedlung, Nebenerwerbssiedlung in offener Bauweise am Stadtrand. Durch Zuteilung von Parzellen (600-1 000 m2 je Haus; vor 1965 war der Bau von Kleinviehställen zwingend) sollte die teilweise ernährungswirtschaftliche Selbstversorgung des Siedlers gesichert werden. - Kleinsiedlungen wurden v. a. nach 1918, in der Weltwirtschaftskrise nach 1930 und nach 1945 zur Unterbringung von Flüchtlingen besonders öffentlich gefördert; nach 1967 verloren sie an Bedeutung.
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Klein|sied|lung, die (Amtsspr.): Stadtrandsiedlung, die aus Siedlerstellen mit Wohnhaus u. kleinerem Landanteil besteht.
Universal-Lexikon. 2012.