Kolonialgesellschaften,
Ende des 19. Jahrhunderts im Deutschen Reich entstandene, in der Regel private, den Handelskompanien in Struktur und Rechten ähnlichen Gesellschaften zur Förderung und zum Schutz des Handels in Übersee, später auch zur Propagierung der Auswanderung dorthin. Kolonialgesellschaften waren die ersten Träger der Kolonialpolitik des Deutschen Reiches. 1884 wurde die Neuguineakompanie gegründet, die 1885 Verwaltungsrechte für ihre dortigen Gebiete erhielt. In Afrika wurden die »Südwestafrikagesellschaft« und die »Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft« (beide 1885 gegründet) tätig. 1891 übernahm das Reich die unmittelbare Verwaltung der Schutzgebiete. - Die 1887 durch Vereinigung der »Gesellschaft für deutsche Kolonisation« mit dem 1882 gegründeten »Deutschen Kolonialverein« entstandene Deutsche Kolonialgesellschaft sowie der 1904 gegründete »Deutsche Kolonialverein« waren koloniale Werbevereine, die v. a. die Auswanderungen in die Schutzgebiete propagierten und die Ansiedlungen propagandistisch betreuten.
Universal-Lexikon. 2012.