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al|lei|nig [a'lai̮nɪç] <Adj.>:allein vorhanden, berechtigt, geltend o. Ä.:
die alleinige Erbin; der alleinige Vertreter; das alleinige Recht.
Syn.: ausschließlich.
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al|lei|nig 〈Adj.〉 einzig
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al|lei|nig <Adj.>:
1. einzig, ausschließlich:
der -e Vertreter, Erbe, Gegner;
das -e Mittel.
2. (selten) allein, auf sich selbst gestellt, allein auftretend:
eine -e Dame;
a. sein.
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al|lei|nig <Adj.>: 1. einzig, ausschließlich: der -e Vertreter, Erbe, Gegner; das -e Mittel; Ein internationaler Großflughafen in Schönefeld wäre ... nur als -er Airport für Berlin konkurrenzfähig (Woche 4. 4. 97, 46). 2. (österr.) allein stehend: eine -e Dame; „Man ist halt ganz a.“, stellte das Mädchen fest (K. Mann, Wendepunkt 434).
Universal-Lexikon. 2012.